Beteiligung soll gesetzlich verankert werden; Mecklenburg-Vorpommern

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Beteiligung soll gesetzlich verankert werden

Mit der Reform des Dienstrechts in Mecklenburg-Vorpommern sollen Beamtinnen und Beamte mehr Möglichkeiten bekommen, ihre Interessen zu vertreten. Das fordert der DGB Nord in einer vorläufigen Stellungnahme zum Beamtenrechtsneuordnungsgesetz. Er wünscht ein Landesgesetz als Basis für die politische Vereinbarung zur Ausgestaltung der Beteiligung. Die Einbeziehung der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen soll in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Landesregierung geregelt werden. Das aktuelle Beispiel mache deutlich, wie notwendig bessere Beteiligungsformen seien, rügt der DGB. Er kritisiert, spät und kurzfristig vor der Sommerpause zur Stellungnahme zum Gesetzentwurf aufgefordert worden zu sein. Positiv sieht es der DGB, dass Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen einen untereinander abgestimmten Entwurf vorlegen wollen. Beamtinnen und Beamte sollten in diesen Ländern problemlos von einem Dienstherrn zum andern wechseln können, fordert der DGB. Er befürwortet die kleinere Zahl von Laufbahnen und Laufbahngruppen, warnt aber davor, die Vielzahl der bisherigen Laufbahnen in den künftigen Verwaltungszweigen wieder abzubilden.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 08/2008


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