Zuschlag für Kinderreiche; Brandenburg

Doppelt informiert: "Beamten-Magazin & Taschenbuch für Beamte"!

Für nur 19,50 Euro erhalten Sie 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte" sowie 1 x monatlich das Beamten-Magazin. Wir liefern bequem an Ihre Hausanschrift. Damit bleiben Sie in allen Fragen rund ums das Beamtenrecht auf dem Laufenden (u.a. Beihilfe, Beamtenversorgung, Besoldung). >>>Hier zur Bestellung 
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte 


Zuschlag für Kinderreiche

Der DGB Brandenburg begrüßt es, dass der Familienzuschlag für kinderreiche Beamtinnen und Beamte erhöht werden soll. Mit Bezug auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordert er allerdings, dass mindestens bis zum 1. Januar 2004 rückwirkend gezahlt wird. Er weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 17. Juni 2004 den Verwaltungsgerichten auferlegt hat, die Dienstherren von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern bei entsprechender Voraussetzung zu höheren Gehaltszahlungen zu verpflichten.  Im Entwurf für ein Besoldungsänderungsgesetz ist vorgesehen, dass Beamtinnen und Beamte ab 2007 für das dritte und jedes weitere Kind zusätzlich je 50 Euro pro Monat erhalten. Der DGB verlangt einen ungekürzten Familienzuschlag auch für Beamtinnen und Beamte ab der Besoldungsgruppe A 10. Für sie falle der Zuschlag wegen der weiterhin abgesenkten Besoldung im Osten niedriger aus.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 08/2008

zurück zur Übersicht
Startseite | Sitemap | Publikationen | Newsletter | Kontakt | Impressum
www.beamten-informationen.de © 2012