DGB fordert Recht auf Mitbestimmung; Baden-Württemberg

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DGB fordert Recht auf Mitbestimmung


Eine „Mitbestimmungsoffensive" für den öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg fordern der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften. In einer Resolution anlässlich der Fachkonferenz „50 Jahre Landespersonalvertretungsgesetz" erheben sie fünf Mindestanforderungen zum Ausbau der Mitbestimmung. Die Mitwirkungs- und Anhörungsrechte sollen zu Mitbestimmungsrechten werden. Das Initiativrecht der Personalvertretung soll auf alle beteiligungspflichtigen Angelegenheiten ausgeweitet werden, und Beschlüsse sollen eingeklagt werden können. Durch Ausgliederungen oder Privatisierungen sollen sich die Rahmenbedingungen zur Mitbestimmung nicht verschlechtern. „Die Modernisierung des öffentlichen Dienstes erfordert mehr Teilhabe und nicht weniger", sagte der DGB-Bezirksvorsitzende Rainer Bliesener. „Wir wollen, dass die Menschen mehr Kontrolle über ihre eigenen Lebens- und Arbeitsbedingungen erhalten." Als Spitzenorganisation will der DGB mit der Landesregierung ressortübergreifende Regelungen treffen für grundsätzliche soziale, personelle und organisatorische Angelegenheiten, die weder tarifvertraglich noch durch die Mitbestimmung der Personalräte in Ministerien und Behörden erfasst sind.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 08/2008

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