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Gewerkschaftliche Position bestätigt
Teilzeitbeamte dürfen bei den Pensionsansprüchen nicht benachteiligt werden, weil dies vor allem die häufig in Teilzeitjobs tätigen Frauen trifft. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Vorschrift, derzufolge teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte einen besonderen Abschlag bei ihrer Altersversorgung hinnehmen mussten, für nichtig. DGB und Gewerkschaften hatten diese Regelung immer wieder kritisiert. Ihre Auffassung ist jetzt durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Über die Folgen des Urteils informiert das „Magazin für Beamtinnen und Beamte" in Ausgabe 08/2008.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 07/2008