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DGB will gleiche Arbeitszeiten
Die DGB-Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen fordern, zu einer einheitlichen Arbeitszeit in den Dienststellen zurückzukehren. Die Landesregierung solle eine Regelung für die am Jahresende auslaufende Befristung der höheren Arbeitszeit von 41 Wochenstunden schaffen. Die geänderte Arbeitszeitverordnung, in der die 41 Stunden unbefristet gelten, kann nach Meinung des DGB die Befristung im Landesbeamtengesetz nicht aushebeln. Seit 2003 müssen Beamtinnen und Beamte länger arbeiten, um Haushaltsmittel einzusparen. Die Arbeitszeit für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst sollte ebenfalls angehoben werden, was die Gewerkschaften jedoch weitgehend verhinderten. Mittlerweile gelten zwei Tarifverträge, die zu unterschiedlichen Arbeitszeiten führten. In den Landesdienststellen beträgt die Wochenarbeitszeit nach dem Tarifvertrag der Länder in der Regel 39,83 Stunden, während in den Kommunen laut TVöD die 39-Stunden-Woche gilt. In einigen Bereichen blieb es bei der 38,5-Stunden-Woche. Nun sei es an der Zeit, „die Ungerechtigkeit zu beenden und zu einer einheitlichen Arbeitszeit in den Dienststellen zurückzukehren", meint der DGB. Maßstab soll der jeweils gültige Tarifvertrag sein.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 07/2008