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Beteiligungsrechte ausgebaut
Niedersachsens Landesregierung hat mit DGB und Beamtenbund (dbb) beamtenrechtliche Beteiligungsregelungen vereinbart. Demnach müssen die Spitzenorganisationen der Beamtinnen und Beamten umfassend und frühzeitig an allgemeinen Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse beteiligt werden. Das betrifft etwa Gesetze und Verordnungen über das Rechtsverhältnis der Beamtinnen und Beamten. Hierbei waren die Gewerkschaften bereits eingebunden. Diese Beteiligung werde nun formal geregelt, erläuterte Ministerpräsident Christian Wulff (CDU). „Die Gewerkschaften werden rechtzeitig über entsprechende Entwürfe der Landesregierung informiert, um ihnen bereits im Vorfeld Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben." Darüber hinaus würden sie in die Abstimmung der Gesetzentwürfe eingebunden. Mit der Vereinbarung würden die bisherigen Beteiligungsrechte erweitert, erklärte der DGB-Landesvorsitzende Hartmut Tölle. „Sie bietet die Chance, die Interessen der im öffentlichen Dienst Beschäftigten stärker zu berücksichtigen."
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 07/2008