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„40 Cent für Dienstfahrten"
Der DGB Baden-Württemberg fordert für Landesbeschäftigte ein Kilometergeld von „mindestens 40 Cent" und eine Koppelung an den Kraftfahrerpreisindex des Statistischen Landesamtes. Mit der Anbindung an den Index würden die Entschädigungssätze zukunftssicher gemacht. Vorbild sollten die Regelungen im baden-württembergischen Abgeordnetengesetz sein, schreibt der DGB in seiner Stellungnahme zum Landesreisekostengesetz. Er kritisiert, dass der Gesetzentwurf nicht die „enormen Kostensteigerungen" für Kraftfahrzeugnutzer/innen berücksichtige. Die Beschäftigten legten die gefahrenen Kilometer aus dienstlicher Notwendigkeit zurück. Es könne also nicht sein, dass die Beschäftigten auch noch Geld mitbringen müssen, um den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten.
Die vorgesehene Anpassung der Übernachtungspauschale von 20 Euro greift dem DGB zu kurz. Wenn sich der Erstattungsbetrag nicht an den tatsächlichen Kosten orientiere, müsse im Einzelfall geprüft werden. Das aber widerspreche dem zum Ausdruck gebrachten Willen, durch ein modernes Reisemanagement Reisekostenverfahren zu beschleunigen.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 07/2008