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DGB will Korrekturen
Der DGB Nord hat beim Finanzministerium erheblichen Korrekturbedarf an den Vorschlägen zur Bereinigung verschiedener dienstrechtlicher Vorschriften angemeldet. Sie betreffen Besoldung, Versorgung, Beihilfe und Reisekostenrecht. Vor dem Hintergrund der Tarifabschlüsse erwartet der DGB eine deutliche Besoldungserhöhung für alle Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten. Die Landesregierung solle die nächste Besoldungsrunde so vorbereiten, dass das maßgebliche Tarifergebnis sofort in das Besoldungsrecht übertragen werden kann.
Die Bemessungsgrundlage für die Mehrarbeitsvergütung soll ausgeweitet werden: Alle entsprechend der Arbeitszeit zu bemessenden Bezügebestandteile seien zu erfassen. Den Plan, Beihilfeleistungen für privat versicherte Beamtinnen und Beamte zu reduzieren, lehnt der DGB ab. Die Beihilfe für diejenigen, die den neuen Standardtarif der privaten Krankenversicherungen (PKV) wählen, soll nicht auf den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen reduziert werden. Der DGB sieht das Land in der Pflicht, gesetzlich und privat versicherte Beamtinnen und Beamte während der Elternzeit gleichzustellen und ihre Beiträge zur PKV zu übernehmen. Auf die gestiegenen Kraftstoffpreise soll schnell reagiert werden, etwa indem die Entschädigung für Wege mit dem Auto um zehn auf 40 Cent je Kilometer angehoben wird.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 06/2008
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