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Laufbahnen sollen zuerst geändert werden
Bei einem Spitzengespräch mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes hat Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) Zeitplan und Inhalte der Gesetz- und Verordnungsgebung zur Dienstrechtsreform vorgestellt. Schwerpunktmäßig sollen das Landesbeamtengesetz sowie die Verordnungen zum Laufbahn-, Arbeitszeit- und Urlaubsrecht und zur Dienstbefreiung verändert werden. Ziel ist, dass das so geänderte Landesbeamtengesetz am 1. April 2009 in Kraft tritt. Der Innenminister sicherte zu, die Gewerkschaften beim Erarbeiten der entsprechenden Gesetze und Verordnungen einzubeziehen. Das Personalvertretungsrecht und die Frage einer längeren Lebensarbeitszeit sollen erst in der nächsten Legislaturperiode zur Diskussion stehen. Die GdP-Arbeitsgruppe Besoldung hat mittlerweile ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll Eckpunkte für Forderungen zur Dienstrechtsreform entwickeln.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 05/2008
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