Weihnachtsgeld; Kein Widerspruch nötig; Schleswig-Holstein

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Kein Widerspruch nötig

Tausende Widersprüche von Beamtinnen und Beamten gegen die Kürzung des Weihnachtsgeldes haben nun zu einer Reaktion des schleswig-holsteinischen Finanzministeriums geführt. Einzelne Klagen sollen als Musterverfahren geführt werden. Die übrigen Verfahren werden laut Ministerium bis zu einer Entscheidung des Gerichts ruhend gestellt. Sollte das Gericht den Klägern Recht geben, gelte die Entscheidung auch für Mitarbeiter/innen des Landes, die bisher keinen Widerspruch eingereicht haben. Die Sonderzuwendung beträgt ab 2007 nur noch 660 Euro bis einschließlich Besoldungsgruppe A 10 sowie pauschal 400 Euro pro Kind, unabhängig von der Besoldungsgruppe.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 04/2008

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