Eltern sollen Erstattung bekommen; Hamburg

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Eltern sollen Erstattung bekommen

Der DGB Nord setzt sich dafür ein, dass Beamtinnen und Beamte während der Elternzeit die Beiträge zur privaten Krankenversicherung voll erstattet bekommen. In seiner Stellungnahme zum Entwurf für eine geänderte Elternzeitverordnung fordert der DGB eine Erstattung von 120 Euro auch für höhere Besoldungsgruppen, nicht nur wie vorgesehen für die Gruppen A 2 bis A 8. Privatversicherte Beamtinnen und Beamte dürften während der Elternzeit nicht finanziell schlechter gestellt werden als andere Beschäftigte. DGB-Abteilungsleiter Carlos Sievers weist darauf hin, dass es für sie keine Familienversicherung bzw. beitragsfreie Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Da während der Elternzeit die Dienstbezüge wegfallen, müssten sie die Versicherungsbeiträge aus dem Elterngeld finanzieren. „Dafür ist das Elterngeld aber nicht bestimmt“, betont Sievers. Die Hamburger Regelung führe dazu, dass Beamtinnen und Beamten in Elternzeit weniger Elterngeld bleibe als vergleichbaren Tarifbeschäftigten. Der DGB lehnt es außerdem ab, dass nur ein Elternteil Anspruch auf die Erstattung haben soll. Mütter und Väter können nach dem Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetz drei Jahre Elternzeit nehmen und bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen. Es wird als Ersatz für wegfallendes Gehalt gezahlt.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 04/2008

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