Lehramt; Beamtenstatus gilt für Teilzeit-Lehrer; Brandenburg

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Beamtenstatus gilt für Teilzeit-Lehrer

Lehrer/innen, die das Land Brandenburg als Beamte in ständiger Teilzeit verbeamtet hatte, stehen in einem dauerhaften Beamtenverhältnis mit dem Land Brandenburg. Ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts gibt ihnen Rechtssicherheit. Das Gericht erachtete die Verbeamtung in ständiger Teilzeit als verfassungswidrig. Darüber soll abschließend das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Der Vorsitzende der GEW-Brandenburg, Günther Fuchs, kommentiert: „Dies ist eine schallende Ohrfeige für den Brandenburger Gesetzgeber." Die Rechtsauffassung der GEW werde bestärkt, die dies bereits in den Anhörungen zur Änderung des Landesbeamtengesetzes 1995 vertreten habe. Laut GEW bestätigte das Gericht die Grundsätze des mit ihr vereinbarten Angebots, wonach das Land den Betroffenen ab 1. August eine Vollzeitbeschäftigung anbieten soll. Vor dem Bundesverwaltungsgericht kam es zu einem Vergleich: Eine Lehrerin zieht ihre Klage zurück, wenn das Land sie im Gegenzug vollbeschäftigt. Die GEW will ihre Mitglieder nun auffordern, vom Dienstherrn die Nachzahlung des Differenzbetrages bis zur Vollbeschäftigung zu verlangen. Brandenburg ernannte aufgrund von Geburtenrückgang und Lehrerüberschuss ab 1998 rund 7.500 Lehrer/innen zu Beamtinnen und Beamten in Teilzeit.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 04/2008

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