Telekom; „Kein systematisches Versäumnis“; Telekom

Doppelt informiert: "Beamten-Magazin & Taschenbuch für Beamte"!

Für nur 19,50 Euro erhalten Sie 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte" sowie 1 x monatlich das Beamten-Magazin. Wir liefern bequem an Ihre Hausanschrift. Damit bleiben Sie in allen Fragen rund ums das Beamtenrecht auf dem Laufenden (u.a. Beihilfe, Beamtenversorgung, Besoldung). >>>Hier zur Bestellung 
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte 


„Kein systematisches Versäumnis"

Für 21 im Zuge der Privatisierung ausgeschiedene Beamtinnen und Beamte hat die Deutsche Telekom AG nicht in die Rentenversicherung eingezahlt. Sie hat aber „nicht systematisch versäumt", sie nachzuversichern, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP. Es handle sich „höchstens um Einzelfälle", bei denen sich das Unternehmen auf eine Verjährung berufe. Derzeit werde die Problematik der Verjährungsfrist gerichtlich geklärt. Weiter heißt es, dass im Falle des Zugeständnisses einer Verjährungsfrist zugunsten der Telekom Nachversicherungsbeiträge „erst mit dem Tag der Wertstellung des Gegenwerts der Beiträge gezahlt sind." So sei es im Sechsten Sozialgesetzbuch geregelt.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 03/2008

zurück zur Übersicht
Startseite | Sitemap | Publikationen | Newsletter | Kontakt | Impressum
www.beamten-informationen.de © 2012