Mitbestimmungsrecht verletzt; Sachsen

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Mitbestimmungsrecht verletzt

Das Verwaltungsgericht (VG) Dresden hat entschieden, dass die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen bei der Aufstellung und Verteilung der Selbstauskunftsbögen zu den Sozialkriterien gem. § 3 Abs. 6 SächsPÜG verletzt wurden. Die inhaltliche Gestaltung der Personalfragebögen war mitbestimmungspflichtig. Der Antrag auf Verbot der Auswertung der Personalfragebögen wurde abgelehnt, da diese durch die Durchführung eines Mitbestimmungsverfahrens noch nachträglich legalisiert werden könnten (Heilung). Die Hauptpersonalräte der betroffenen Ministerien hatten beim VG Dresden die Feststellung der Verletzung des Mitbestimmungsrechtes beantragt. Sie erwarten nun, dass die Dienststellen, wie vom VG Dresden aufgegeben, das Mitbestimmungsverfahren einleiten, und ihnen den Fragebogen in der an die Beschäftigten versandten Fassung vorlegen. Es soll sichergestellt werden, dass das Verfahren unverzüglich und im Interesse der betroffenen Beschäftigten zum Abschluss gebracht wird. Allerdings habe sich das Innenministerium nach Abstimmung mit den anderen betroffenen Ressorts bereits dahingehend geäußert, nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe gegebenenfalls Antrag auf Zulassung der Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht stellen zu wollen.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 03/2008

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