LOB; Ergebnislos verhandelt; Hamburg

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Ergebnislos verhandelt

Die Verhandlungen zur leistungsorientierten Bezahlung (LOB) nach § 18 TVL sind ohne Ergebnis beendet worden. Die Freie und Hansestadt Hamburg wollte von Anfang an eine zügige flächendeckende Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung. Den Kompromissvorschlag der Tarifkommission, ein befristetes Projekt-Modell durchzuführen und nach dessen Auswertung neu zu verhandeln hat der Arbeitgeber abgelehnt. Daraus folgt:
1. Es gibt keine Regelung und damit keine Leistungsdifferenzierung.
2. Die Tarifbeschäftigten erhalten „jedes Jahr nach TV-L mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember 12 Prozent des Tabellenentgelts ausgezahlt, das für den Monat September desselben Jahres jeweils zusteht.“
3. Da es keine Regelung gibt, kann auch nichts auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden.
Die Vertreter/innen des Landes haben die Absicht geäußert, für die Beamtinnen und Beamten eine leistungsorientierte Auszahlung zu verordnen. Die gemeinsame Tarifkommission von ver.di, GdP und GEW wird sich dafür einsetzen, dass die Beamtinnen und Beamten wie die Tarifbeschäftigten eine prozentuale Ausschüttung erhalten.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 03/2008

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