ver.di; Das Beamtenrecht im Fokus; Gewerkschaften

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Das Beamtenrecht im Fokus

Auf der beamtenpolitischen ver.di-Fachtagung „Wohin entwickeln sich Status, Besoldung und Versorgung in Bund und Ländern?" am 5. März diskutierten rund 150 Teilnehmer/innen über den neuesten Stand beim Beamtenrecht, bei den Dienstrechtsreformen in Bund und Ländern sowie bei der Versorgung. „Nur was sich ändert, kann auch erhalten werden", laute für ver.di die Leitlinie bei den Beamtenrechtsreformen, erklärte Bundesbeamtensekretär Klaus Weber. Aktuellen
Handlungsbedarf gebe es beim Laufbahnrecht, u. a. die gegenseitige Anerkennung der Befähigungen. In Sachen Versorgung habe ver.di ein Forschungsprojekt gestartet. Hier sieht auch Professorin Gisela Färber Reformbedarf. Sie forscht mit Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung an der „Nachhaltigen Finanzierung der Beamtenversorgung". In Baden-Württemberg, so Franz Körner vom dortigen Innenministerium, werde auf Grundlage einer Beteiligungsvereinbarung
mit den Gewerkschaften daran gearbeitet, die Regelaltersgrenze und die Besoldungstabelle zu ändern. Im Gespräch sei auch eine Mobilitätszulage in großen Städten. Friedhelm Meier vom niedersächsischen Innenministerium berichtete über das Musterbeamtengesetz der Küstenländer, Wilhelm Hüllmantel vom Bayerischen Finanzministerium kündigte den Entwurf eines landeseigenen Dienstrechtsgesetzes als „Benchmark für Deutschland" an. Anton Lieven vom BMI meinte, dass der Bund in Sachen Versorgungsfonds und -rücklage „auf der Höhe" sei und die Besoldung, wie gesetzlich vorgeschrieben, regelmäßig angepasst werde. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Versorgungsänderungsgesetz gibt dem Gesetzgeber laut Dr. Roger Kiel vom BMI strenge Maßstäbe vor – die Kassenlage sei kein Argument für Kürzungen. Elmar Friedrich vom rheinland-pfälzischen Finanzministerium stellte das dortige Modell des Versorgungsfonds vor, bei dem es trotz Umlegung der Vorsorgekosten nicht zu weniger Einstellungen gekommen sei.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 03/2008

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