Verwaltungsneuordnungsgesetz; Initiativantrag zum Personalübergang; Sachsen

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Initiativantrag zum Personalübergang

Der Sächsische Landtag hat am 22. Januar 2008 das Gesetz zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung und am 23. Januar 2008 das Kreisgebietsneugliederungsgesetz verabschiedet. Mit dem Verwaltungsneuordnungsgesetz ist die Überführung von 4.144 Stellen auf die Kommunen beschlossen worden. Die Anzahl der Behörden wird um 42 reduziert. Die Aufgaben, die auch weiterhin staatlich wahrgenommen werden sollen, werden bei wenigen Behörden zusammengefasst.

Der Hauptpersonalrat im Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit hat wegen der Problematik des Personalübergangs im Zuge der Funktionalreform in einem Initiativantrag sein Recht auf Beteiligung eingefordert. Das betrifft insbesondere Inhalt und Gestaltung der Fragebögen zur Personalauswahl und die Verteilung der künftig kommunal Beschäftigten. Der Mitbestimmungstatbestand sei nach § 80 Abs. 3 Nr. 8 SächsPersVG gegeben.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 02/2008

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