Bahn; Kein Streikrecht für Beamte der Bahn AG; Bahn

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Kein Streikrecht für Beamte der Bahn AG

Bundesbeamtinnen und -beamte bei der Deutschen Bahn AG dürfen nach Auffassung der Bundesregierung nicht streiken. Selbst wenn sie keine hoheitlichen Aufgaben wahrnähmen, stünden sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis, in dem alle Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis gelten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

Nach Mitteilung der DB AG wurden keine Erhebungen zum Einsatz von Beamten im Zusammenhang mit den Streiks der Lokführer gemacht. Es habe aber je nach dem Umfang des Einsatzes von Beamten regionale Unterschiede in den Streikauswirkungen gegeben.

Quelle Beamten-Magazin, Ausgabe 02/2008

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