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Frust wegen unterschiedlicher Besoldung
Die GdP sieht das Betriebsklima innerhalb der Polizei gefährdet: Seit Jahresbeginn erhalten Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen bis einschließlich A 9 Besoldung nach Bundesbesoldungstabelle und die Tarifbeschäftigten vergleichbarer Entgeltgruppen volles Tarifentgelt. Damit ist für die Mehrzahl der Polizeibeamtinnen und -beamten und Tarifbeschäftigten die Trennung in Ost- und Westgehalt weggefallen. Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte in höheren Besoldungsgruppen sollen aber weitere zwei Jahre auf die Angleichung warten. „Das führt bei den Kolleginnen und Kollegen zu Frust", betont der GdP-Landesvorstand. Möglicherweise sei „das Prinzip der amtsangemessenen Alimentation verletzt". Es bestehe die Absicht, „die weitere abgesenkte Besoldung für Beamte ab A 10 aufwärts gerichtlich überprüfen zu lassen". Kritisiert wird auch, dass Beamtinnen und Beamte, die von A 9 nach A 10 befördert werden, mit der Beförderung ihren Anspruch auf 100-prozentige Besoldung wieder verlieren und auf 92,5 Prozent zurückfallen. Das Finanzministerium hat darauf reagiert und plant, Beamtinnen und Beamten ab A 10 in den nächsten zwei Jahren eine Zulage von monatlich 90 Euro zu zahlen. Laut GdP räumt das den drohenden Unfrieden in den Dienststellen nicht aus dem Weg. Stattdessen fordert sie ein Besoldungsgesetz, nach dem alle Beamtinnen und Beamte ab 1. Januar 2008 nach der Besoldungstabelle West bezahlt werden. Diese Regelung könnte als freiwillige Leistung dann auch auf den Tarifbereich übertragen werden.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 01/2008
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