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„Eine Reform sieht anders aus“
Der Bundestag hat im Dezember 2007 das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) verabschiedet. Es löst das Beamtenrechtsrahmengesetz ab und regelt ab April 2009 das Statusrecht der Beamtinnen und Beamten in Ländern und Kommunen. „Statt länderübergreifender Regelungen haben wir es nun mit 17 unterschiedlichen Laufbahnrechten zu tun. Eine Reform sieht anders aus", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock. Ohne bundeseinheitliche Standards der Laufbahnen werde die Mobilität der Beamtinnen und Beamten eingeschränkt statt unterstützt. Als Erfolg verbucht der DGB, dass die vertragliche Ausgestaltung der Beteiligung der Gewerkschaften erstmals gesetzlich geregelt ist. Der Bundesrat muss dem Gesetz im Februar zustimmen.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 01/2008
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