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Dienstvereinbarung für Gesundheit
„Gesundheit ist der Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur die Abwesenheit von Krankheit.“ So lautet der erste Satz der Präambel einer erst kürzlich zwischen dem Hauptpersonalrat und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport abgeschlossenen Dienstvereinbarung über Betriebliches Gesundheitsmanagement in der Berliner Verwaltung. Als Ziele formulieren die Verantwortlichen, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und zu erhalten, um Arbeitszufriedenheit, Motivation und Leistungsbereitschaft sicherzustellen. Betriebliches Gesundheitsmanagement wird als eigenständiger Teil des Personalmanagements betrachtet und soll Leitmotiv für die Personal- und Organisationsentwicklung sein. Führungskräfte tragen in besonderer Weise Verantwortung für die Umsetzung von Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Beschäftigte sollen gleichberechtigt am Prozess beteiligt werden.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 12/2007
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