Arbeitszeiten anpassen; Schleswig-Holstein

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Arbeitszeiten anpassen

In seiner Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung erwartet der DGB, dass die letzten Arbeitszeiterhöhungen zurückgenommen und die Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein an die der Tarifbeschäftigten angepasst wird. „Einer Änderung der Arbeitszeitverordnung, die nicht auch wenigstens die 40-Stunden-Woche wieder einführt, wird auf Unverständnis bei den Betroffenen stoßen und kann vom DGB nicht mitgetragen werden“, heißt es in der Stellungnahme.

Begrüßt wird die Anpassung an die Richtlinie 2003/88/EG hinsichtlich der Begrenzung der durchschnittlichen Arbeitszeit im Sieben-Tages-Zeitraum auf 48 Stunden einschließlich der Überstunden. Die Regelung für die Vergütung der Rufbereitschaft im Polizeibereich müsse dagegen unbedingt beibehalten werden.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 11/2007

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