
Doppelt informiert: "Beamten-Magazin & Taschenbuch für Beamte"! Für nur 19,50 Euro erhalten Sie 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte" sowie 1 x monatlich das Beamten-Magazin. Wir liefern bequem an Ihre Hausanschrift. Damit bleiben Sie in allen Fragen rund ums das Beamtenrecht auf dem Laufenden (u.a. Beihilfe, Beamtenversorgung, Besoldung). >>>Hier zur Bestellung
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte
Bedenken als unbedenklich eingestuft
Die niedersächsische Landesregierung hat Anfang Oktober beschlossen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes mit der darin enthaltenen so genannten „Opt-Out-Vergütung“ (zusätzliche Vergütung bei verlängerter regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit im Feuerwehrdienst) in den Landtag einzubringen. Der DGB hatte sowohl in seiner Stellungnahme als auch beim Beteiligungsgespräch die „Opt-Out-Vergütung“ als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft. Das Finanzministerium begründet die Arbeitszeitverlängerung mit geltendem EURecht. Dagegen ist der Vorschlag des DGB, entsprechend der Systematik der Mehrarbeitsvergütungsverordnung auch für die Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 einen erhöhten Vergütungssatz aufzunehmen, im Gesetzentwurf umgesetzt worden.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 11/2007
zurück zur Übersicht