
Doppelt informiert: "Beamten-Magazin & Taschenbuch für Beamte"! Für nur 19,50 Euro erhalten Sie 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte" sowie 1 x monatlich das Beamten-Magazin. Wir liefern bequem an Ihre Hausanschrift. Damit bleiben Sie in allen Fragen rund ums das Beamtenrecht auf dem Laufenden (u.a. Beihilfe, Beamtenversorgung, Besoldung). >>>Hier zur Bestellung
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte
Polizeizulage soll ruhegehaltfähig bleiben
Der GdP-Landesvorsitzende Jörg Bruchmüller hat in einem Schreiben an Innenminister Volker Bouffier (CDU) die Landesregierung aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage erhalten bleibt. Die bundesgesetzlichen Vorschriften für die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage sollten so lange ausgesetzt werden, bis Hessen ein eigenständiges Dienst- und Besoldungsrecht verabschiedet habe. Nach Bundesrecht soll die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage für die Besoldungsgruppen ab A 10 ab dem 1. Januar 2008 und bis A 9 ab 1. Januar 2011 entfallen.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 11/2007
zurück zur Übersicht