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Spitzenpositionen künftig auf Probe
Der DGB hat die Zielsetzungen des Entwurfs eines siebten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften grundsätzlich begrüßt. Künftig sollen Spitzenpositionen nicht mehr auf Zeit, sondern auf Probe vergeben werden. Damit werde auch der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts entsprochen. Außerdem sollen in Zukunft auch Beamtinnen und Beamte, die der ARGE zugewiesen sind, befördert werden können. Mit Nachdruck wendet sich der DGB dagegen, Beamtinnen und Beamten mit leitender Funktion quasi „Sprungbeförderungen“ zu ermöglichen. Nach der Neufassung des Gesetzes soll noch vor Ablauf der Probezeit in einem niedrigeren Amt mit leitender Funktion eine Leiterin oder ein Leiter durch Anerkennung der bisherigen Probezeit in ein höher eingestuftes Amt mit leitender Funktion gelangen können. Solche Privilegien, so der DGB, müssten unterbleiben.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 11/2007
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