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Polizei wird neu aufgestellt
Der Landtag hat den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Änderung dienstlicher Vorschriften aus Anlass der Polizeistrukturreform beschlossen. Durch das Gesetz werden drei dienstrechtliche Aspekte der Reform geregelt: - Das Personal der bisherigen sechs Polizeidirektionen wird in die drei neuen Direktionen überführt.
- Personalräte werden wie künftig auch in den neuen Polizeirevieren Magdeburg und Halle gewählt.
- Die Besoldung der Polizeipräsidenten wird an die gestiegenen Anforderungen in den neu zugeschnitten Polizeidirektionen angepasst. Die Umsetzung der Strukturreform hat am 1. Juli 2007 begonnen und soll zum 1. Januar 2008 abgeschlossen sein.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 10/2007
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