Kommunalisierung; Kein Risiko für die Kommunen; Thüringen

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Kein Risiko für die Kommunen

Kritik der thüringischen Oberbürgermeister an der Kommunalisierung von Landesaufgaben hat Staatskanzleichef Gerold Wucherpfennig (CDU) zurückgewiesen. Was anderswo gehe, z. B. in kreisfreien Städten in Sachsen oder Sachsen-Anhalt, müsse schließlich auch in Thüringen gehen. „Wir führen Betroffenheits- und Entscheidungsebene zusammen“, erklärte er, und führte Blindengeld und Blindenhilfe oder Fragen des Lärmschutzes an. Die Zuordnung entspreche dem Subsidaritätsprinzip. Das Land trage sämtliche Kosten der Umstrukturierung, für die Kommunen bestehe kein Risiko, weshalb der Widerstand der Oberbürgermeister unverständlich sei.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 09/2007

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