Renten; Teilerfolg für die GdP; Sachsen-Anhalt

Doppelt informiert: "Beamten-Magazin & Taschenbuch für Beamte"!

Für nur 19,50 Euro erhalten Sie 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte" sowie 1 x monatlich das Beamten-Magazin. Wir liefern bequem an Ihre Hausanschrift. Damit bleiben Sie in allen Fragen rund ums das Beamtenrecht auf dem Laufenden (u.a. Beihilfe, Beamtenversorgung, Besoldung). >>>Hier zur Bestellung 
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte 


Teilerfolg für die GdP

Seit dem 1. Januar 2006 werden Zahlungen aus Altersteilzeitverträgen, nach denen Tarifbeschäftigte mit Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Abschläge in Rente gehen können, besteuert. Die Freibeträge sind weggefallen, Zahlungen des Arbeitgebers zum Ausgleich der Rentenminderung sind grundsätzlich steuerpflichtig. Eine Übergangsregelung gilt, wenn die Verträge vor dem 1. Januar 2006 geschlossen wurden und die Ausgleichszahlung vor dem 1. Januar 2008 erfolgt. Da die Besteuerung von Altersteilzeitzahlungen eine erhebliche Mehrbelastung bedeutet, ist die Bezügestelle angehalten, die voraussichtlichen steuerlichen Auswirkungen zu prüfen und mit den Betroffenen gegebenenfalls eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Die GdP hatte das Finanzministerium aufgefordert, den Wegfall der Steuerbegünstigungen nicht auf dem Rücken der Beschäftigten auszutragen, und die Personalreferate zur Aufklärungsarbeit aufgefordert.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 09/2007

zurück zur Übersicht
Startseite | Sitemap | Publikationen | Newsletter | Kontakt | Impressum
www.beamten-informationen.de © 2012