Beamtenversorgung; Neufestsetzung von Amts wegen; Hamburg

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Neufestsetzung von Amts wegen

Rückwirkend zum April 2007 hat der Hamburger Senat die Zweijahresfrist für Versorgungsbezüge wieder in Kraft gesetzt und die 1998 auf drei Jahre angehobene Wartezeit aufgehoben. Die Neufestsetzung bereits bestandskräftiger Bescheide wird von Amts wegen vorgenommen, um eine Gleichbehandlung aller betroffenen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zu gewährleisten, teilte das Personalamt dem DGB auf Anfrage mit (siehe auch Seite 6).

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 09/2007

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