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Teilzeit-Lehrkräfte hängen in der Luft
Allem Anschein nach können Lehrerinnen und Lehrer in diesem Jahr nicht mehr mit einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Verbeamtung in ständiger Teilzeit rechnen. Ein Grund könnte die Föderalismusreform sein, vermutet der GEW Landesvorsitzende Günther Fuchs, in deren Folge eine Vielzahl rechtlicher Bestimmungen im Beamtenbereich grundlegend überarbeitet werden. Unabhängig davon gibt es aber in bestimmten Grundsatzfragen bereits einvernehmliche Regelungen mit der Landesregierung: Ständig teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer werden in ein Beamtenverhältnis berufen, der notwendige Beschluss des Landespersonalausschusses wird vorbereitet und ist – u. a. mit der Aufhebung der Altersgrenzen und Laufbahnvoraussetzungen – abgestimmt, Nachteile für die besoldungs-, laufbahn- und versorgungsrechtlichen Ansprüche werden ausgeschlossen. Die Regelungen zur Rückführung in die Vollbeschäftigung gelten uneingeschränkt fort und werden umgesetzt.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 09/2007
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