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Eckpunkte zur Personalüberleitung
Der DGB mit seinen öD-Gewerkschaften hat den in Schleswig-Holstein zuständigen Staatssekretären Eckpunkte zur Ausgestaltung der Personalüberleitungen im Zuge der Verwaltungsreform zukommen lassen. Erwartet wird, dass die Landesregierung Schutzvorschriften gewährleistet und dass Mindestnormen wie der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bzw. der Verzicht auf Versetzungen in den einstweiligen Ruhestand gesetzlich geregelt werden. Für alle Beschäftigten soll eine zeitlich befristete Schlechterstellung ausgeschlossen werden. Den Landesbeschäftigten soll ein Rückkehrrecht eingeräumt werden, falls ihr neuer Arbeitgeber privatisiert wird.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 08/2007
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