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Nachzahlungen verweigert
Trotz eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Neuberechnung von Pensionen und Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg zur vorübergehenden Besoldungserhöhung nach § 14a BeamtVG werden Beamtinnen und Beamten in Sachsen-Anhalt Nachzahlungen vorenthalten. Die GdP will das Problem jetzt mit dem Finanzminister erörtern. „Eine weitere Verweigerungshaltung vor dem Hintergrund der Gerichtsentscheide wäre ein Skandal“.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 08/2007
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