Justizvollzug; Gemeinsame Sache beim Jugendarrest; Saarland

Doppelt informiert: "Beamten-Magazin & Taschenbuch für Beamte"!

Für nur 19,50 Euro erhalten Sie 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte" sowie 1 x monatlich das Beamten-Magazin. Wir liefern bequem an Ihre Hausanschrift. Damit bleiben Sie in allen Fragen rund ums das Beamtenrecht auf dem Laufenden (u.a. Beihilfe, Beamtenversorgung, Besoldung). >>>Hier zur Bestellung 
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte 


Gemeinsame Sache beim Jugendarrest

Seit dem 1. Juli kooperieren Rheinland-Pfalz und das Saarland beim Jugendarrest, d. h. das Saarland stellt Rheinland-Pfalz zusätzlich 13 von 30 Plätzen in der Jugendarrestanstalt Lebach zur Verfügung, umgekehrt erhält das Saarland 30 Plätze in der Frauenvollzugsanstalt Zweibrücken. Justizvollzugsbedienstete werden gemeinsam in Wittich aus- und fortgebildet, in Mayen wird ein gemeinsames Mahngericht betrieben. Das Personal in Lebach wird um vier auf dann 15 Justizbedienstete aufgestockt. Grundlage für die gemeinsame Vollstreckung ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern, die besagt, dass das Saarland den Arrest von mehreren Zeitblökken in eine Dauervollstreckung umwandelt und Rheinland-Pfalz wegen der zwei Standorte die Vollstreckungsersuche schneller abarbeiten kann.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 08/2007

zurück zur Übersicht
Startseite | Sitemap | Publikationen | Newsletter | Kontakt | Impressum
www.beamten-informationen.de © 2012