Verwaltungsreform; Greifswalder Richter kippen die Verwaltungsreform; Länder

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Greifswalder Richter kippen die Verwaltungsreform

Kommunale Selbstverwaltung kommt vor Kostenreduzierung

Weil es das Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt sieht, hat das Landesverfassungsgericht die Kreis- und  Verwaltungsreform in Mecklenburg-Vorpommern gekippt. Nun befürchten Länder wie beispielsweise Sachsen, dass es ihnen ähnlich ergehen könnte.

Die mecklenburg-vorpommersche Reform – bereits 2006 von der damaligen SPD/PDS-Koalition verabschiedet und seitdem heftig umstritten – sah die Auflösung von zwölf Landkreisen und deren Überführung in fünf neue Großkreise – teilweise größer als das Saarland – ab 2009 vor. Sechs der sieben Verfassungsrichter in Greifswald urteilten, dass die Kreise so überschaubar sein müssten, dass „eine nachhaltige und zumutbare ehrenamtliche Tätigkeit im Kreisrat" ausgeübt werden könne. „Diesen Aspekt der bürgerschaftlich-demokratischen Dimension der kommunalen Selbstverwaltung hat der Gesetzgeber vernachlässigt."

Gegen die vorgesehene Übertragung von Aufgaben auf die kommunale Ebene hatten die Richter nichts, sie schlugen aber vor, „schonendere Alternativen" zu suchen, beispielsweise eine Reduzierung auf acht Landkreise.

Da das Urteil den größten Teil dieser somit nicht mit der Landesverfassung zu vereinbarenden Verwaltungsreform aufhebt, ist auch die Auflösung des kreisfreien Status von Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Wismar hinfällig. Die „dringend erforderliche Verschlankung der Verwaltung" – so Stimmen aus der Koalition – müsste jetzt innerhalb eines Jahres auf solidere Säulen gestellt werden.

Nach der Greifswalder Entscheidung soll nun auch der sächsische Gesetzentwurf auf den Prüfstand. „Wir erwarten von der Staatsregierung, dass sie selbst Konsequenzen aus dem Urteil zieht", erklärte der Linke-Fraktionschef Andre Hahn. In Sachsen sollen die Landkreise von 22 auf 10 reduziert werden und nur noch drei kreisfreie Städte übrig bleiben.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 08/2007

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