Beamtenrecht; „Verhandeln statt Verordnen“; Niedersachsen

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„Verhandeln statt Verordnen“

In einem Positionspapier zu einem neuen niedersächsischen Beamtenrecht haben der DGB und die öD-Gewerkschaften ihre Vorstellungen zum Themenfeld „Verhandeln statt Verordnen“ dargelegt. Sie fordern Verhandlungsrechte für Beamtinnen und Beamte. Eine Anhörung habe „den Charakter des kollektiven Bettelns bei Hofe“. Beabsichtigt sei aber „die Abkehr vom heutigen Gewalt- bzw. Sonderverhältnis hin zu einem partnerschaftlich geprägten Beschäftigungsverhältnis“, heißt es in dem Papier. Die Beamtinnen und Beamten sollen an den Erfolgen der erbrachten Leistung teilhaben. Die Verhandlungsrechte sollen die Gestaltung der Beschäftigungsbedingungen durch öffentlich-rechtliche Verträge eröffnen. In einem Abschnitt des neuen Beamtenrechts sollen die Koalitionsrechte geregelt werden.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 07/2007

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