Mitbestimmung; Ein generelles Übergangsmandat fehlt; Michael Kröll, Chefredakteuer "Der Personalrat"; Gastbeitrag

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Ein generelles Übergangsmandat fehlt

Michael Kröll, Chefredakteur der Zeitschrift „Der Personalrat“ über Mitbestimmung

Expertinnen und Experten diskutierten am 13. und 14. Juni in Hannover über die Entwicklungen im Personalvertretungsrecht.  Michael Kröll hat die Debatte auf der von der Hans-Böckler-Stiftung und der Zeitschrift „Der Personalrat“ veranstalteten Fachtagung Personalvertretungsrecht verfolgt.

Über die Folgen von Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst für die Personalvertretungen referierte Ralf Trümner, Rechtsanwalt in Berlin. Zwar seien im Einzelfall Übergangsregelungen für Personalräte gesetzlich geregelt worden, aber ein generelles Übergangsmandat für Personalräte fehle nach wie vor. Völlig unbefriedigend seien die Folgen des drittbezogenen Personaleinsatzes. Personalgestellte Beschäftigte etwa verlören nach einer Privatisierung ihr Wahlrecht zum bisherigen Personalrat. Offen sei, wer diese Beschäftigten dann vertrete.

Prof. Harro Plander, Hamburg, zeigte auf, dass die Personalvertretungsgesetze derzeit (noch) nicht ausreichend atypische Beschäftigungen, etwa Befristungen, Teilzeit, Leiharbeit berücksichtigen.

Christian Rothländer, ver.di Hessen, stellte die Handlungsmöglichkeiten für Personalräte durch die tarifvertraglichen Öffnungsklauseln im TVöD/TV-L vor. Die im TVöD/TV-L hierfür kreierte „einvernehmliche Dienstvereinbarung“ solle das in den Personalvertretungsgesetzen oft fehlende Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle ausgleichen.

Auf Zustimmung stießen die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Mitbestimmung beim Einsatz von Ein-Euro-Kräften in den Dienststellen bei Joachim Büge, Richter beim für das Personalvertretungsrecht zuständigen 6. Senat  des BVerwG. Der Personalrat habe das Recht zu prüfen, ob der betreffende Hilfebedürftige für die fragliche Tätigkeit geeignet ist und ob diese im ausgewählten Einsatzbereich das Merkmal der Zusätzlichkeit erfüllt.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 07/2007

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