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Beihilfesätze ins Gesetz
Mit dem Entwurf einer Bundesbeihilfeverordnung werden Regelungen aus den bisherigen Beihilfevorschriften in eine Rechtsverordnung überführt, wie es das Bundesverwaltungsgericht 2004 verlangt hat. Jedoch soll gleichzeitig die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatten von 18.000 auf 10.000 Euro gesenkt werden. Das lehnt der DGB ab. Er vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass die Bemessungssätze für Beihilfeberechtigte grundsätzlich vom Gesetzund nicht vom Verordnungsgeber festzulegen sind. Die DGB-Stellungnahme im Internet: http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/b/bundesbeihilfeverordnung. pdf/
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 07/2007
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