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Feuerwehrbeamter erstreitet 48-Stunden-Woche
Niedersächsische Feuerwehrbeamtinnen und -beamte dürfen höchstens durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich Dienst verrichten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat der Berufung eines Oberbrandmeisters, der im Dienst der Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover steht, teilweise stattgegeben und die Landeshauptstadt Hannover verurteilt, ihn zukünftig mit höchstens durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich im Dienst einzusetzen, und sie verpflichtet, ihm angemessenen Freizeitausgleich für die seit dem 1. Oktober 2003 rechtswidrig geleisteten Überstunden zu gewähren. § 1 Abs. 1 Satz 1 der niedersächsischen Arbeitszeitverordnung für Feuerwehrbeamtinnen und -beamte verstoße gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. Die Revision wurde nicht zugelassen. (Urteil vom 30. Mai 2007, Az. 5 LC 225/ 04)
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 06/2007
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