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Kontrolle ist gut – Information ist besser
Landesregierung und DGB haben eine Vereinbarung über die Ziele und Grundsätze bei der Einführung und Nutzung von Fernsteuerungs-, Fernwartungs- und Auswertungssoftware unterschrieben. Sie soll vor unbefugtem und unkontrolliertem Zugriff auf Computerarbeitsplätze schützen und regelt die Verhaltens und Leistungskontrolle sowie die Nutzung von Daten für personalrechtliche Vorgänge, z. B. für Beurteilungen. Um die Informations- bzw. Datensicherheit zu gewährleisten, ist ein Fernzugriff nur mit vorheriger Zustimmung der Benutzerin/des Benutzers zulässig. Informationsrechte wurden der Behörde, der Personalvertretung, der Frauenbeauftragten, der Schwerbehindertenvertretung, der/dem Datenschutzbeauftragten und der/dem IT-Sicherheitsbeauftragten eingeräumt. Die Beschäftigten sollen vor der Einführung und weiteren Nutzung der Software rechtzeitig und umfassend informiert werden.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 06/2007
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