Berufsfeuerwehr; Der DGB zeigt, wo‘s brennt; Niedersachsen

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Der DGB zeigt, wo‘s brennt

In seiner Stellungnahme zur Neufassung der Arbeitszeitverordnung für Beamtinnen und Beamte der Feuerwehr begrüßt der DGB ausdrücklich die Festlegung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf durchschnittlich 48 Stunden. Damit werde die EU-Arbeitszeitrichtlinie umgesetzt. Durch die Arbeitszeitverkürzung im Arbeits- und Bereitschaftsdienst dürfe es  allerdings zu keiner Mehrbelastung kommen. Die Ausweitung des Arbeitsdienstes auf alle Arbeitstage statt wie bisher nur an Werktagen sowie die Streichung zusammenhängender Freizeit für Dienste am 24. und 31. Dezember bedeuteten allerdings inakzeptable Verschlechterungen.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 05/2007

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