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GEW-Fachtagungen: Es geht um Geld für Leistung
Nach § 18 TV-L sind Arbeitgeber seit diesem Jahr verpflichtet, Leistungsentgelte zu zahlen: mindestens ein Prozent der Monatsentgelte aller Beschäftigten des Vorjahres. Ziel sind aber acht Prozent. Solange allerdings die tarifvertragliche Ausgestaltung fehlt, werden mit dem Dezembergehalt 12 Prozent des Septembergehalts an alle Beschäftigten ausgezahlt. Nach einem ersten Gespräch zwischen GEW und Landesregierung, die die Bundesregelungen übernehmen will, sind für die Gewerkschaft viele Fragen offen. Deshalb lädt sie Beamtinnen, Beamte und Angestellte zu Fachtagungen zum Thema Leistungsentgelt ein: 26. April 2007 Fachschule Bau, Wirtschaft und Verkehr, Friedrichstraße, Gotha (gegenüber Orangerie) und Berliner Hof, Hauptstraße 62, Bleicherode. 3. Mai 2007 RS Schleusingen, Eisfelder Str. 35, Schleusingen und BBS Hermsdorf, Rodaer Straße 45, Hermsdorf (Nähe Globus). 10. Mai 2007 BS Schmölln, Lohsenstraße 25.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 04/2007
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