Internet und E-Mail: Details der Evaluation vereinbart; Schleswig-Holstein

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Internet und E-Mail: Details der Evaluation vereinbart

Zwischen dem schleswig-holsteinischen Finanzministerium und dem DGB ist der Entwurf für eine Vereinbarung zur Evaluation der „Richtlinie zur Nutzung von Internet und E-Mail“ ausgehandelt worden. Die „Richtlinie zur Nutzung von Internet und E-Mail“ wurde als Vereinbarung nach § 59 Mitbestimmungsgesetz geschlossen und regelt die dienstliche und private Nutzung der dienstlich zur Verfügung gestellten Services Internetzugang und E-Mail. In den Schlussbestimmungen der Richtlinie wurde vereinbart, ihre Regelungen nach Ablauf von zwei Jahren (ab 1. Januar 2007) zu evaluieren. Die Regelungen der Richtlinie sollen auf ihre Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit einschließlich ihrer Auswirkungen auf die Datensicherheit überprüft werden. Die aus der Evaluation gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu beitragen, notwendige Ergänzungen zu erkennen und zu erfahren, welche Regelungen sich bewährt haben.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 04/2007

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