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Die Landesregierung hat Mitte Februar Einmalzahlungen für die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und Versorgungsempfänger/innen beschlossen. Sie sollen unabhängig von der Besoldungsgruppe 620 Euro betragen. Die Versorgungsempfänger/innen sollen ebenfalls eine Einmalzahlung erhalten, die ihrem jeweiligen Ruhegehaltssatz entspreche. Anwärter/innen erhielten nach den Planungen 310 Euro.
Ab dem 1. Mai 2008 werde eine lineare Anpassung der Bezüge für alle Besoldungsgruppen in Höhe von 2,9 Prozent vorgenommen. Die bereits durch das Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 fest vereinbarte Ost-West-Angleichung auf 100 Prozent werde für die unteren Besoldungsgruppen bis A 9 zum 1. Januar 2008 und für die übrigen Besoldungsgruppen bis zum 1. Januar 2010 erfolgen. Auf Zwischenschritte bei der Ost-West-Angleichung werde verzichtet.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 03/2007
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