Mecklenburg-Vorpommern: Tarifergebnis wird auf Beamtenbesoldung übertragen

Vorteile für den Öffentlichen Dienst/Beamte:
Geldanlage - Kredite - Vorsorgen... auch mit Angeboten von Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst. Zuerst vergleichen, dann auswählen und die besten Konditionen sichern


 

Mecklenburg-Vorpommern: Tarifergebnis wird auf die Beamtenbesoldung übertragen

Das Kabinett des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat einen Gesetzentwurf über Einmalzahlungen an Landes- und Kommunalbeamte beschlossen. Die Übertragung erfolgt gestaffelt nach BesGr gemessen am Tarifvertragsergebnis.

Demnach erhalten die Beamten folgende Einmalzahlungen:

- Besoldungsgruppen ab BesGr A 2 bis A 8: 910 Euro

- Besoldungsgruppen ab BesGr A 9 bis A 12: 610 Euro

- Besoldungsgruppen ab BesGr A 13: 210 Euro

- Beamtenanwärter 300 Euro.

 

Minister sowie Staatssekretäre erhalten keine Einmalzahlungen.

Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern erfolgen die Zahlungen im Mai und im September des Jahres 2007.

 

Newsletter INFO-SERVICE, Ausgabe 21/2007

 


 

PDF-SERVICE für 15 Euro

Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie zu den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Exklusivangebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro (inkl. Versand und MwSt.)

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu den wichtigsten Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) alle 8 Bücher (3 OnlineBücher & 5 eBooks aufgespielt (Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht, Beihilferecht sowie die eBooks zum Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst). >>>Hier geht es zum Bestellformular


 

 

Startseite | Sitemap | Publikationen | Kontakt | Datenschutz | Impressum | Datenschutz
www.beamten-informationen.de © 2024