Gleichberechtigung; Zwei Schritte vor, keinen zurück; Länder

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Zwei Schritte vor, keinen zurück

Frauen und Männer sollen vom neuen niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz profitieren.

 Der Landeshaushalt auch. Die bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben soll künftig neben der Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Personalpolitik des öffentlichen Dienstes eine herausragende Rolle spielen. Gleichzeitig sollen Bürokratie abgebaut und Kosten reduziert werden. Seit zwei Jahren arbeitet die Landesregierung an der Novellierung des niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG). Inzwischen befindet sich der Gesetzentwurf in den Ausschussberatungen des Landtages.

Die niedersächsische Landesregierung hat die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Kernziel des niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes erhoben. Das Ziel der „gleichen Stellung“ von Männern und Frauen in der öffentlichen Verwaltung ist im Gesetzentwurf an die zweite Stelle gerückt. „Wir wollen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch stärker ermöglichen, ihr berufliches Fortkommen und ihre Familie besser vereinbaren zu können.Wer sich Zeit für seine Kinder nimmt oder Angehörige pflegt, soll gegenüber Kollegen keine Nachteile haben", begründete Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann die Zielsetzung.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 03/2007

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