Beihilfe; Bezugsdauer des Kindergeldes wird angeglichen; Saarland

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Bezugsdauer des Kindergeldes wird angeglichen

Kinder von Beamtinnen und Beamten, die im Wintersemester 2006/2007 als Studenten eingeschrieben waren oder danach noch Wehr- oder Zivildienst leisten, sind (unbeschadet des Steueränderungsgesetzes 2007) gemäß § 3 der Ausführungsverordnung zur Beihilfeverordnung(BhVO) auch weiterhin bis zum 27. Lebensjahr beihilfefähig. Durch das Steueränderungsgesetz 2007 wird Kindergeld künftig nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Kinder von Beamtinnen und Beamten sind deshalb auch nur noch bis zu ihrem 25. Geburtstag bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig. (Amtsblatt des Saarlandes Nr. 4/2007, Seite 220).

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 02/2007

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