Kommunale Selbstverwaltung; Kabinett stimmt Reform der Gemeindeordnung zu; Nordrhein-Westfalen

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Kabinett stimmt Reform der Gemeindeordnung zu

Die Landesregierung hat im Januar dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung zugestimmt. Die Reform der Gemeindeordnung sieht vor, die Wahlzeit der Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte auf sechs Jahre zu verlängern. Die Altersgrenze von 68 Jahren für Bürgermeister und Landräte wird nach den neuen Vorschlägen aufgehoben. Der Gesetzentwurf räumt privaten Leistungen gegenüber solchen durch die öffentliche Hand Vorrang ein. Die Gemeinden sollen sich stärker auf die Kernaufgaben der örtlichen Daseinsvorsorge konzentrieren. Die öffentliche Hand soll sich zukünftig nur dann wirtschaftlich betätigen dürfen, wenn ein dringender öffentlicher Zweck dies erfordert und er durch private Unternehmen nicht ebenso wirtschaftlich erfüllt werden kann. Der Referentenentwurf zur Reform der Gemeindeordnung im Internet unter www.im.nrw.de/aktuell.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 02/2007

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