Stellenobergrenzen für Kommunen neu geregelt; Niedersachsen

Doppelt informiert: "Beamten-Magazin & Taschenbuch für Beamte"!

Für nur 19,50 Euro erhalten Sie 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte" sowie 1 x monatlich das Beamten-Magazin. Wir liefern bequem an Ihre Hausanschrift. Damit bleiben Sie in allen Fragen rund ums das Beamtenrecht auf dem Laufenden (u.a. Beihilfe, Beamtenversorgung, Besoldung). >>>Hier zur Bestellung 
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte 


Stellenobergrenzen für Kommunen neu geregelt

Das niedersächsische Kabinett hat am 23. Januar 2007 den Entwurf einer neuen Stellenobergrenzenverordnung zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Verordnungsentwurf wird nur noch festgelegt, ab welcher Einwohnerzahl Gemeinden und Samtgemeinden im höheren Dienst Ämter der Besoldungsgruppen A 15 und A 16 einrichten dürfen. Bisher werden den Kommunen die Anzahl der Stellen für die Beförderung der Beamtinnen und Beamten fest vorgeschrieben. Diese Stellenobergrenzen entsprächen nicht mehr den personalwirtschaftlichen Erfordernissen der Kommunen. Deren Aufgaben hätten sich in qualitativer Hinsicht erheblich verändert. Überdies würden künftig in stärkerem Umfang als bisher hoch qualifizierte Beamtinnen und Beamte benötigt.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 02/2007

zurück zur Übersicht
Startseite | Sitemap | Publikationen | Newsletter | Kontakt | Impressum
www.beamten-informationen.de © 2012