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Ministerpensionen gekürzt
Die Bundesregierung hat Kürzungen der Ministerpensionen beschlossen. Künftig haben die Ressortchefs und ihre Staatssekretäre erst nach vierjähriger Amtszeit Anspruch auf ein Ruhegehalt. Bisher genügten zwei Jahre. Die Altersgrenze wird auf 65 Jahre angehoben. Sie soll dann wie bei den Arbeitnehmer/inne/n und wie für den Beamtenbereich geplant schrittweise auf 67 Jahre erhöht werden. Übergangsgeld wird nur noch zwei statt wie bisher drei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Amt gezahlt werden. Ab dem 60. Lebensjahr soll es möglich sein, das Ruhegehalt auf Antrag vorzeitig mit Abschlägen von maximal 14,4 Prozent in Anspruch zu nehmen. Sowohl bei der Rente als auch bei der Versorgung ist dies aber erst mit Erreichen des 63. Lebensjahres möglich. Eigentlich wären maximale Abschläge von 25,2 Prozent konsequent.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 02/2007
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