Dienstrechtsneuordnungsgesetz; Neues Dienstrecht für den Bund; Bund

Doppelt informiert: "Beamten-Magazin & Taschenbuch für Beamte"!

Für nur 19,50 Euro erhalten Sie 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte" sowie 1 x monatlich das Beamten-Magazin. Wir liefern bequem an Ihre Hausanschrift. Damit bleiben Sie in allen Fragen rund ums das Beamtenrecht auf dem Laufenden (u.a. Beihilfe, Beamtenversorgung, Besoldung). >>>Hier zur Bestellung 
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte 


Neues Dienstrecht für den Bund

Die Bundesregierung beabsichtigt, alle Bereiche des Dienstrechts des Bundes neu zu ordnen. Dem DGB liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz) vor. Das Laufbahnrecht soll grundlegend reformiert werden: Bewerberinnen und Bewerber mit langjähriger geeigneter Berufserfahrung außerhalb des öffentlichen Dienstes sollen in einem höheren Amt als dem Eingangsamt eingestellt werden können. Die Probezeiten sollen vereinheitlicht und die Anforderungen an die Bewährung in der Probezeit erhöht werden. Führungsämter ab A 16 sollen auf Probe vergeben werden. Leistungsorientierte Bezahlung soll im Volumen des heute vorhandenen Finanzbudgets nur noch in Form der Leistungsprämie gewährt werden. Besoldungsabsenkungen sind nicht geplant. Das Pensionseintrittsalter soll wie in der gesetzlichen Rentenversicherung stufenweise auf 67 Jahre erhöht werden. Die Regelungen werden nur noch für Bundesbeamtinnen und -beamte gelten.

Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 02/2007

zurück zur Übersicht
Startseite | Sitemap | Publikationen | Newsletter | Kontakt | Impressum
www.beamten-informationen.de © 2012